Staatlich anerkannte*r Erzieher*in Ausbildung zur Fachkraft in der sozialpädagogischen Arbeit

Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ist nicht immer einfach. Sie ist aber eine dankbare und ausfüllende Tätigkeit. Erzieher*innen müssen in der Lage sein, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben qualifiziert und in allen sozialpädagogischen Bereichen ausüben zu können. Die Ausbildung muss daher verschiedenste Qualifikationen ausprägen: Neben pädagogisch-psychologischen Kenntnissen sind sowohl Kreativität und Teamfähigkeit gefragt als auch kommunikative Fähigkeiten zu erlernen. Erzieher*innen arbeiten vornehmlich als pädagogische Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen, in Heimen sowie in der Jugendarbeit.

Inhalte der Ausbildung Lernfeldorientierte Ausbildung entsprechend Stundentafel/Lehrplan Sachsen

SCHULISCHE AUSBILDUNG

Allgemeiner Bereich

  • Deutsch
  • Wirtschafts-/Sozialpolitik
  • Englisch
  • Mathematik

Fachlicher Bereich

  • Berufliche Identität und professionelle Perspektiven entwickeln
  • Beziehungen gestalten und Gruppenprozesse begleiten
  • Die Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen analysieren, strukturieren und mitgestalten
  • Bildungs- und Entwicklungsprozesse anregen und unterstützen
  • Kulturelle Ausdrucksmöglichkeiten und Kreativität weiterentwickeln
  • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei der Bewältigung besonderer Lebenssituationen unterstützen
  • Bildungs- und Erziehungspartnerschaften initiieren und mitgestalten
  • Im Team zusammenarbeiten, Qualität sichern und weiterentwickeln sowie im Berufsfeld kooperieren
  • Facharbeit erstellen

Wahlpflichtbereich

Dieser Bereich bietet Möglichkeiten zur fachlichen Vertiefung in den unterschiedlichen Lernfeldern entsprechend aktueller Entwicklungen und Bedarfe.

BERUFSPRAKTISCHE AUSBILDUNG

Die berufspraktische Ausbildung wird parallel zur schulischen durchgeführt und garantiert eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis. 
Die Fachschülerinnen und Fachschüler können eigenverantwortlich lernen und individuelle Schwerpunkte bei der Auswahl der Praxiseinrichtungen setzen.

Zugangsvoraussetzungen

1. der Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss und
a) der erfolgreiche Abschluss einer nach Bundes- oder Landesrecht anerkannten Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer 
    (je nach Berufsausbildung sind zusätzlich Berufstätigkeitszeiten nachzuweisen) oder
b) eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens sieben Jahren in Vollzeitbeschäftigung

2. der erfolgreiche Abschluss der Fachoberschule in der Fachrichtung Gesundheit und Soziales oder

3. der erfolgreiche Abschluss der Fachoberschule in einer von Nummer 2 abweichenden Fachrichtung oder die allgemeine Hochschulreife 
    und zusätzlich jeweils der Nachweis über eine einschlägige sozialpädagogische Tätigkeit im Umfang von mindestens sechs Wochen.

Ergänzend ist die gesundheitliche Eignung durch ein ärztliches Attest, das bei Antragstellung nicht älter als einen Monat sein darf, nachzuweisen.
Zudem wird ein erweitertes Führungszeugnis benötigt.

Freiwilligendienste werden auf Tätigkeiten gemäß Nummer 1 Buchstabe a angerechnet, soweit dabei eine für die Arbeit in der Sozialpädagogik 
förderliche Tätigkeit abgeleistet wurde.

Abweichend von 1. ist der erfolgreiche Abschluss einer für den Bildungsgang einschlägigen Berufsausbildung der Deutschen Demokratischen Republik 
von mindestens eineinhalbjähriger Dauer ausreichend, wenn die Ausbildung den Abschluss der Klasse 10 der allgemeinbildenden polytechnischen 
Oberschule (POS) voraussetzte.

Organisatorisches Was Sie rund um die Ausbildung wissen müssen

Ferien

Die Lage der Ferienzeiten kann in Abstimmung mit den Praxiseinrichtungen von den Fachschüler*innen teilweise individuell bestimmt werden.

Abschluss

Anerkannte Berufsausbildung mit staatlichem Abschluss als
"Staatlich anerkannte Erzieherin" bzw. "Staatlich anerkannter Erzieher"

Kosten

Die Ausbildung ist schulgeldfrei.
Eine Finanzierung über BAföG oder Aufstiegs-BAföG ist möglich.

Bei Umschüler*innen ist eine Förderung über Bildungsgutschein nach SGB III, auch für die Beschäftigtenqualifizierung, 
oder im Rahmen der beruflichen Rehabilitation möglich. 
Wir informieren Sie gern über die gesetzlichen Regelungen in der Förderung der beruflichen Weiterbildung.

In einem persönlichen Gespräch werden Sie umfassend zu Fragen des Ausbildungsablaufs, zur Finanzierung und zu den Berufsaussichten informiert.

Termine


Haben Sie Fragen zu diesem Angebot?

Pflichtfelder sind mit einem * Sternchen gekennzeichnet und müssen ausgefüllt werden.

Wählen Sie bitte einen Termin
Ihre Kontaktdaten
Ihre Mitteilung und Datenschutz

Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre personenbezogenen Daten gem. Art. 6 Abs (1) b) und f) DSGVO gespeichert. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Webseite durchsuchen