Fragen & Antworten

Welche Zugangsvoraussetzungen muss ich für die Ausbildung erfüllen?

Das hängt von der jeweiligen Aus- oder Weiterbildung ab. Nähere Infos entnehmen Sie bitte den jeweils verlinkten PDF-Dateien. Natürlich können wir Sie auch telefonisch (03744-182270) beraten.

Bis wann muss ich mich spätestens bewerben?

Einen festen Stichtag gibt es nicht. Sofern Ihre Bewerbungsunterlagen die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen für die jeweilige Aus- oder Weiterbildung dokumentieren, werden Sie zu einem individuellen Bewerbungsgespräch bei der Schulleitung eingeladen. Danach wird die Entscheidung über die Aufnahme getroffen. Bewerber für die Berufsfachschule für Sozialwesen (Sozialassistent/in) sollten sich bereits mit dem Zeugnis der neunten Klasse bewerben.

Muss ich Schulgeld zahlen?

Nein, alle Ausbildungsgänge an der Berufsfachschule bzw. Fachschule sind schulgeldfrei.

Welche finanzielle Förderung kann ich erhalten?

Berufsfachschüler in der Pflegefachkraftausbildung erhalten von ihrem Ausbildungsbetrieb eine Ausbildungsvergütung. Für die Ausbildung an der Berufsfachschule für Sozialwesen und an der Fachschule kann BAföG beantragt werden. Für Fachschüler wäre zudem eine Förderung gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG – „Meister-BAföG“) möglich. Auch eine Förderung über einen Rentenversicherungsträger kann möglich sein.

Ich habe einen Bildungsgutschein, was muss ich jetzt machen?

In jedem Fall müssen Sie in individuelles Beratungs- bzw. Aufnahmegespräch bei uns führen, da die Erfüllung der Aufnahmevoraussetzung je nach Bildungsgang zu prüfen ist.

Bieten Sie die Aus- und Weiterbildungen auch in anderen Orten an?

Unsere Angebote können Sie nur in Auerbach nutzen. Betriebliche Weiterbildung bieten wir teilweise als Inhouse-Kurse an. Setzen Sie sich bei Bedarf einfach mit uns in Verbindung.

Kann ich in die Ausbildung auch später einsteigen?

Je nach Bildungsgang erlaubt das Schulrecht eine Verkürzung der Ausbildung. Teilweise wird diese Entscheidung von der Sächsischen Bildungsagentur getroffen. Ein verspäteter Einstieg (etwa wegen Einhaltung von Kündigungsfristen auf Grund eines vorhergehenden Beschäftigungsverhältnisses) ist in den meisten Ausbildungen möglich, unterliegt jedoch engen Grenzen.

Von wann bis wann ist Unterricht?

Der Unterricht beginnt einheitlich um 8.00 Uhr. Je nach Fachrichtung und Wochentag dauert der Unterricht bis 14.30 Uhr oder 15.15 Uhr.

Hat Ihre Schule ein Internat?

Nein. Allerdings können wir Ihnen Unterkunftsmöglichkeiten empfehlen. Wenden Sie sich dazu bitte an das Sekretariat.

Habe ich während der Ausbildung Schulferien?

Das hängt von der jeweiligen Ausbildung ab. An der Berufsfachschule für Sozialwesen sowie an der Fachschule (Fachrichtungen Sozialpädagogik und Heilerziehungspflege) gibt es Ferien. Die Berufsfachschüler in der Pflegefachkraftausbildung erhalten betrieblichen Urlaub gemäß der Vereinbarungen im Ausbildungsvertrag.

Ich habe schon vor längerer Zeit z.B. einen Urlaub gebucht oder eine Kur beantragt. Kann ich den Urlaub bzw. die Kur wahrnehmen?

Die Urlaubsplanung sollte sich an der unterrichtsfreien Zeit (Ferien) und im Falle der Ausbildung zur Pflegefachkraft auch nach den Urlaubsvorgaben des Ausbildungsbetriebes orientieren. In Ausnahmefällen kann die Schulleitung Abweichungen davon genehmigen. Eine Kur kann selbstverständlich wahrgenommen werden. Berücksichtigen Sie dabei jedoch mögliche Auswirkungen auf das Erreichen des Ausbildungszieles. Im Falle der  Berufsfachschule für Pflegeberufe kann die Überschreitung bestimmter Fehlzeitenvorgaben die Prüfungszulassung gefährden.

Muss ich mir meinen Praktikums-/Ausbildungsbetrieb selber suchen?

Wir unterstützen Sie gerne bei der Suche nach einem Praktikums- bzw. Ausbildungsbetrieb. Gemäß den einschlägigen Schulordnungen (BFSO und FSO) können die Schülerinnen und Schüler der Berufsfachschule für Sozialwesen sowie der Fachschule den Praktikumsplatz selbst aussuchen.

Ich habe schon einen Praktikumsbetrieb, kann ich den nehmen?

Ja, wenn der Betrieb die fachlichen Voraussetzungen erfüllt. Diese Entscheidung obliegt der Schule.

Bekomme ich Lehrbücher?

Sie bekommen für die Zeit der Ausbildung keine Lehrbücher als Dauerleihgabe (Ausnahme BFS für Pflegeberufe). Sie können jedoch die Bücher unserer Präsenzbücherei nutzen.