Gemeinnütziges Schulungszentrum für Sozialwesen Auerbach
Ausbildungen und Weiterbildungen für Sachsen, Thüringen, Vogtland,
Fachschule für Sozialpädagogik, Heilerziehungspflege, Berufsfachschulen für Pflegeberufe und Sozialwesen
Das hängt von der jeweiligen Aus- oder Weiterbildung ab. Nähere Infos entnehmen Sie bitte den jeweils verlinkten PDF-Dateien. Natürlich können wir Sie auch telefonisch (03744-182270) beraten.
Einen festen Stichtag gibt es nicht. Sofern Ihre Bewerbungsunterlagen die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen für die jeweilige Aus- oder Weiterbildung dokumentieren, werden Sie zu einem individuellen Bewerbungsgespräch bei der Schulleitung eingeladen. Danach wird die Entscheidung über die Aufnahme getroffen. Bewerber für die Berufsfachschule für Sozialwesen (Sozialassistent/in) sollten sich bereits mit dem Zeugnis der neunten Klasse bewerben.
Nein, alle Ausbildungsgänge an der Berufsfachschule bzw. Fachschule sind schulgeldfrei.
Berufsfachschüler in der Pflegefachkraftausbildung erhalten von ihrem Ausbildungsbetrieb eine Ausbildungsvergütung. Für die Ausbildung an der Berufsfachschule für Sozialwesen und an der Fachschule kann BAföG beantragt werden. Für Fachschüler wäre zudem eine Förderung gemäß Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG – „Meister-BAföG“) möglich. Auch eine Förderung über einen Rentenversicherungsträger kann möglich sein.
In jedem Fall müssen Sie in individuelles Beratungs- bzw. Aufnahmegespräch bei uns führen, da die Erfüllung der Aufnahmevoraussetzung je nach Bildungsgang zu prüfen ist.
Unsere Angebote können Sie nur in Auerbach nutzen. Betriebliche Weiterbildung bieten wir teilweise als Inhouse-Kurse an. Setzen Sie sich bei Bedarf einfach mit uns in Verbindung.
Je nach Bildungsgang erlaubt das Schulrecht eine Verkürzung der Ausbildung. Teilweise wird diese Entscheidung von der Sächsischen Bildungsagentur getroffen. Ein verspäteter Einstieg (etwa wegen Einhaltung von Kündigungsfristen auf Grund eines vorhergehenden Beschäftigungsverhältnisses) ist in den meisten Ausbildungen möglich, unterliegt jedoch engen Grenzen.
Der Unterricht beginnt einheitlich um 8.00 Uhr. Je nach Fachrichtung und Wochentag dauert der Unterricht bis 14.30 Uhr oder 15.15 Uhr.
Nein. Allerdings können wir Ihnen Unterkunftsmöglichkeiten empfehlen. Wenden Sie sich dazu bitte an das Sekretariat.
Das hängt von der jeweiligen Ausbildung ab. An der Berufsfachschule für Sozialwesen sowie an der Fachschule (Fachrichtungen Sozialpädagogik und Heilerziehungspflege) gibt es Ferien. Die Berufsfachschüler in der Pflegefachkraftausbildung erhalten betrieblichen Urlaub gemäß der Vereinbarungen im Ausbildungsvertrag.
Die Urlaubsplanung sollte sich an der unterrichtsfreien Zeit (Ferien) und im Falle der Ausbildung zur Pflegefachkraft auch nach den Urlaubsvorgaben des Ausbildungsbetriebes orientieren. In Ausnahmefällen kann die Schulleitung Abweichungen davon genehmigen. Eine Kur kann selbstverständlich wahrgenommen werden. Berücksichtigen Sie dabei jedoch mögliche Auswirkungen auf das Erreichen des Ausbildungszieles. Im Falle der Berufsfachschule für Pflegeberufe kann die Überschreitung bestimmter Fehlzeitenvorgaben die Prüfungszulassung gefährden.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Suche nach einem Praktikums- bzw. Ausbildungsbetrieb. Gemäß den einschlägigen Schulordnungen (BFSO und FSO) können die Schülerinnen und Schüler der Berufsfachschule für Sozialwesen sowie der Fachschule den Praktikumsplatz selbst aussuchen.
Ja, wenn der Betrieb die fachlichen Voraussetzungen erfüllt. Diese Entscheidung obliegt der Schule.
Sie bekommen für die Zeit der Ausbildung keine Lehrbücher als Dauerleihgabe (Ausnahme BFS für Pflegeberufe). Sie können jedoch die Bücher unserer Präsenzbücherei nutzen.
Wir werden von folgenden Organisationen unterstützt:
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