Staatlich anerkannte*r Heilerziehungspfleger*in Ausbildung zur Fachkraft in der Behindertenhilfe

Heilerziehungspfleger*innen sind sozialpädagogisch und pflegerisch ausgebildete Fachkräfte. Sie arbeiten überwiegend in der Betreuung und Förderung von Menschen mit Behinderungen. Der zu betreuende Personenkreis umfasst Menschen mit geistigen, körperlichen, seelischen, Sinnes- und Lernbehinderungen in allen Altersstufen. Das Verständnis von professioneller Heilerziehungspflege beinhaltet, dass viele behinderte Menschen besonders ausgebildete Fachleute benötigen, die ihnen Schutz, Pflege, Lebensbegleitung und Beratung geben, damit sie entsprechend der verbürgten Grundrechte ihre Fähigkeiten entfalten und ein sinnerfülltes Leben führen können.

Inhalte der Ausbildung Lernfeldorientierte Ausbildung entsprechend Stundentafel/Lehrplan Sachsen

SCHULISCHE AUSBILDUNG

Allgemeiner Bereich

  • Deutsch
  • Wirtschafts-/Sozialpolitik
  • Englisch
  • Mathematik

Fachlicher Bereich

  • Berufliche Identität und professionelle Perspektiven entwickeln
  • Beziehungen gestalten und Gruppenprozesse begleiten
  • Menschen mit Behinderung/en individuell begleiten und pflegen
  • Die Lebenswelt mit Menschen mit Behinderung/en strukturieren und gestalten
  • Kulturelle Ausdrucksmöglichkeiten und Kreativität weiterentwickeln
  • Heilerziehungspflegerische Prozesse planen, durchführen, dokumentieren und evaluieren
  • Konzeptionsbezogen und unternehmerisch handeln sowie Qualität sichern und weiterentwickeln
  • Facharbeit erstellen

Wahlpflichtbereich

Dieser Bereich bietet Möglichkeiten zur fachlichen Vertiefung in den unterschiedlichen Lernfeldern entsprechend aktueller Entwicklungen und Bedarfe.

BERUFSPRAKTISCHE AUSBILDUNG

Die berufspraktische Ausbildung wird parallel zur schulischen durchgeführt und garantiert eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis. 
Die Fachschülerinnen und Fachschüler können eigenverantwortlich lernen und individuelle Schwerpunkte bei der Auswahl der Praxiseinrichtungen setzen.

Zugangsvoraussetzungen

1. der Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss und
a) der erfolgreiche Abschluss einer nach Bundes- oder Landesrecht anerkannten Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer 
    (je nach Berufsausbildung sind zusätzlich Berufstätigkeitszeiten nachzuweisen) oder
b) eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens sieben Jahren in Vollzeitbeschäftigung

2. der erfolgreiche Abschluss der Fachoberschule in der Fachrichtung Gesundheit und Soziales oder

3. der erfolgreiche Abschluss der Fachoberschule in einer von Nummer 2 abweichenden Fachrichtung oder die allgemeine Hochschulreife 
    und zusätzlich jeweils der Nachweis über eine einschlägige sozialpädagogische, heilerziehungspflegerische oder pflegerische Tätigkeit in einem 
    Arbeitsfeld des Fachbereichs Heilerziehungspflege im Umfang von mindestens sechs Wochen.

Ergänzend ist die gesundheitliche Eignung durch ein ärztliches Attest, das bei Antragstellung nicht älter als einen Monat sein darf, nachzuweisen.
Zudem wird ein erweitertes Führungszeugnis benötigt.

Freiwilligendienste werden auf Tätigkeiten gemäß Nummer 1 Buchstabe a angerechnet, wenn diese für die Arbeit in der Heilerziehungspflege 
einschlägig waren.

Abweichend von 1. ist der erfolgreiche Abschluss einer für den Bildungsgang einschlägigen Berufsausbildung der Deutschen Demokratischen Republik 
von mindestens eineinhalbjähriger Dauer ausreichend, wenn die Ausbildung den Abschluss der Klasse 10 der allgemeinbildenden polytechnischen 
Oberschule (POS) voraussetzte.

Organisatorisches Was Sie rund um die Ausbildung wissen müssen

Ferien

Die Lage der Ferienzeiten kann in Abstimmung mit den Praxiseinrichtungen von den Fachschüler*innen teilweise individuell bestimmt werden.

Abschluss

Anerkannte Berufsausbildung mit staatlichem Abschluss als
"Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin" bzw. "Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger"

Kosten

Die Ausbildung ist schulgeldfrei.
Eine Finanzierung über BAföG oder Aufstiegs-BAföG ist möglich.

Bei Umschüler*innen ist eine Förderung über Bildungsgutschein nach SGB III, auch für die Beschäftigtenqualifizierung, 
oder im Rahmen der beruflichen Rehabilitation möglich. 
Wir informieren Sie gern über die gesetzlichen Regelungen in der Förderung der beruflichen Weiterbildung.

In einem persönlichen Gespräch werden Sie umfassend zu Fragen des Ausbildungsablaufs, zur Finanzierung und zu den Berufsaussichten informiert.

Termine


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