Sozialassistenz
Sozialassistentinnen und Sozialassistenten sind Absolventinnen und Absolventen einer Erstausbildung im sozialen Bereich und werden als Assistenten der jeweiligen Fachkräfte eingesetzt. Sie verfügen über Basiskompetenzen, die sie befähigen, in pflegerischen und in sozialpädagogischen Arbeitsfeldern unterstützend tätig zu werden.
Schulrechtliche Grundlage der Ausbildung ist die Berufsfachschulordnung im Freistaat Sachsen (BFSO).
Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung an der Berufsfachschule für Sozialwesen tragen die Absolventen die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Sozialassistentin“ bzw. „Staatlich geprüfter Sozialassistent“.
Der Abschluss ermöglicht den direkten Zugang zur Fachschule für Sozialwesen (Fachrichtungen Sozialpädagogik und Heilerziehungspflege).