14. Dezember 2023 Vereinfachter Fachschulzugang für Abiturienten

Mit dem Schuljahresbeginn 2023/24 wurden die Zugangs-voraussetzungen für die Fachschule erleichtert.

Nun können in beiden Fachrichtungen – Sozialpädagogik und Heilerziehungspfleger – auch Bewerber mit der allgemeinen Hochschulreife oder dem Abschluss der Fachoberschule direkt aufgenommen werden.

Zusätzlich muss lediglich eine einschlägige Tätigkeit (z. B. ein Praktikum) im Umfang von sechs Wochen nachgewiesen werden. Absolventinnen und Absolventen der Fachoberschule Gesundheit und Soziales können auch ohne diesen Nachweis die Fachschule besuchen.