7. Januar 2021 Komplette Schulgeldfreiheit ab Schuljahr 2021/22

Bereits in den letzten Jahren hat sich im Bereich Schulgeld eine ganze Menge an unserer Schule bewegt.
Bislang wurde an der Berufsfachschule für Altenpflege das Schulgeld vom Freistaat Sachsen erstattet und an der Fachschule in beiden Fachrichtungen (Sozialpädagogik und Heilerziehungspflege) besteht bereits seit einiger Zeit ein Verzicht auf den Einzug von Gebühren. Auch die 2020 gestartete Ausbildung an der Berufsfachschule für Pflegeberufe ist von Beginn an schulgeldfrei. Lediglich an der Berufsfachschule für Sozialwesen gibt es ein – wenn auch mit 35,- Euro moderates – monatliches Schulgeld.
Ab dem Schuljahr 2021/22 werden nun auch unsere angehenden Sozialassistentinnen und Sozialassistenten vom Schulgeld befreit. Damit sind dann alle unsere im September 2021 startenden Aus- und Weiterbildungen an der Berufsfachschule und Fachschule gebührenfrei.