27. September 2023 Mehr Weiterbildungschancen für Arbeitsuchende

Seit dem 1. Juli 2023 gilt das neue Gesetz zum Bürgergeld. Eine wesentlicher Änderung gilt der Dauer von geförderten Berufsausbildungen. Statt der bisherigen Obergrenze von zwei Jahren können nun auch Umschulungen mit einer Dauer von bis zu drei Jahren über den Bildungsgutschein gefördert werden. Somit kommen für den beruflichen Neustart nun auch die unverkürzbaren Ausbildungen an unserer Fachschule für Sozialwesen und der Berufsfachschule für Pflegeberufe in Frage. Gerade in den Engpassberufen Erzieher und Pflegefachkraft ist dies ein überfälliger Schritt, um die Versorgung zu gewährleisten und Arbeitsuchenden eine sichere berufliche Perspektive zu bieten. Das neue Weiterbildungsgeld und die Weiterbildungsprämie unterstützen zusätzlich diesen Weg der Qualifizierung. Und auch Arbeitnehmer*innen ohne Berufsabschluss profitieren über das Qualifizierungschancengesetz von diesen Neuerungen.