Alltagsbegleiter*in - Weiterbildung zur Betreuungskraft in der Pflege gem. § 53b SGB XI Einstieg in die Pflegebranche mit einer anerkannten Weiterbildung

Mit der Zahlung von leistungsgerechten Zuschlägen zu den Pflegesätzen haben nach § 43b SGB XI alle Pflegebedürftigen in stationären Pflegeeinrichtungen nach Maßgabe von § 84 Abs. 8 und § 85 Abs. 8 SGB XI Anspruch auf „zusätzliche Betreuung und Aktivierung, die über die nach Art und Schwere der Pflegebedürftigkeit notwendige Versorgung hinausgeht“. Somit ist der Bedarf an Alltagsbegleiter/innen seit 2017 noch weiter gewachsen.

Mit der Weiterbildung zum*zur Alltagsbegleiter*in gemäß den Richtlinien § 53b SGB XI erhalten Sie die Möglichkeit zum Einstieg in die wachsende Pflegebranche mit ihren sicheren Jobs. Die zusätzlichen Betreuungskräfte unterstützen die Pflegebedürftigen bei ihren alltäglichen Aktivitäten und erhöhen somit deren Lebensqualität erheblich.

Inhalt der Weiterbildung Module mit konsequentem Praxisbezug

Die Weiterbildung zu Alltagsbegleiter*innen gliedert sich gemäß Richtlinien § 53b SGB XI in drei Module:

  • Basiskurs Betreuungsarbeit (96 Stunden)
  • Betreuungspraktikum (2 Wochen)
  • Aufbaukurs Betreuungsarbeit (80 Stunden)

Inhalte:

  • Grundkenntnisse der Kommunikation und Interaktion unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen aufgrund verschiedener Erkrankungen
  • Grundkenntnisse über Demenzerkrankungen, psychische Erkrankungen, geistige Behinderungen sowie somatische Erkrankungen und deren Behandlungsmöglichkeiten
  • Grundkenntnisse der Pflege und Pflegedokumentation sowie der Hygieneanforderungen im Zusammenhang mit Betreuungstätigkeiten
  • Erste Hilfe/Verhalten beim Auftreten eines Notfalls
  • Vertiefen der Kenntnisse, Methoden und Techniken der Kommunikation mit betreuungsbedürftigen Menschen
  • Rechtskunde
  • Grundkenntnisse Hauswirtschaft und Ernährungslehre
  • Beschäftigungsmöglichkeiten und Freizeitgestaltung
  • Bewegung für Menschen mit Beeinträchtigungen
  • Kommunikation und Zusammenarbeit mit allen an der Pflege Beteiligten
  • Digitale Kommunikation, Datensicherheit und -schutz

Zugangsvoraussetzungen

Zielgruppe

Die Weiterbildung wendet sich an arbeitssuchende oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Interessent*innen, an Arbeitnehmer*innen im Rahmen der Beschäftigtenförderung sowie Rehabilitand*innen
und Bildungsinteressent*innen allgemein, insbesondere auch an bereits in der Pflege Beschäftigte.

Zugangsvoraussetzungen

Die Aufnahme in den Lehrgang erfolgt nach Feststellung der Eignung durch die Gemeinnütziges Schulungszentrum für Sozialwesen gGmbH Auerbach.
Vor Beginn des Kurses muss ein 40-stündiges Orientierungspraktikum in einer voll- oder teilstationären Pflegeeinrichtung absolviert werden, um erste Eindrücke über die Arbeit mit betreuungsbedürftigen
Menschen zu bekommen und das Interesse und die Eignung für eine berufliche Tätigkeit in diesem Bereich zu prüfen. Ein Nachweis hierüber ist vorzulegen. Gern unterstützen wir Sie bei der Suche nach einer geeigneten Einrichtung!

Organisatorisches Was Sie rund um die Weiterbildung wissen müssen

Ferien

gesetzliche Feiertage

Unterricht

Mo - Do 7.45 Uhr bis 15.15 Uhr
Fr 7.45 Uhr bis 12.45 Uhr

Praktikum

1. - 15.10.2025

Abschluss

Zertifikat als zusätzliche Betreuungskraft gemäß den Richtlinien nach § 53b SGB XI.

Kosten

Dieses Angebot ist zur Förderung mit Bildungsgutschein nach SGB III (auch über Qualifizierungschancengesetz) und für das Qualifizierungsgeld zugelassen, sowie im Rahmen der beruflichen Rehabilitation
nach SGB IX geeignet. Bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen übernimmt Ihr Kostenträger die Weiterbildungskosten.
Wir informieren Sie gerne über die gesetzlichen Regelungen in der Förderung der beruflichen Weiterbildung!

Termine


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