Fachpflegeexpert*in für Leitungsaufgaben in Pflegeeinrichtungen Anerkannte Weiterbildung gemäß §§ 34 ff. SächsGfbWBVO

Die Weiterbildung ist eine staatlich anerkannte und nach der Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe (SächsGfbWBVO) durchgeführte Aufstiegsfortbildung. Die Teilnehmer*innen werden insbesondere angeleitet, die Pflegeprozesse, die Ermittlung des Pflegebedarfs, die Planung, Dokumentation und Auswertung innerhalb des Verantwortungsbereichs selbstständig und fachgerecht zu organisieren, zu begleiten und zu kontrollieren, qualitativ zu sichern und im Rahmen gesetzlicher Vorschriften zu verantworten. Neben fachlicher Kompetenz bedarf es zur Leitung von Stationen, Wohnbereichen und ambulanten Pflegeeinrichtungen zunehmend sozialer und kommunikativer Kompetenzen, um den Anforderungen nach Teamarbeit, Beratung von Mitarbeitenden, Pflegebedürftigen und Angehörigen nachkommen zu können.

In Ihrer Fortbildung kommen Dozenten mit Qualifikationen u. a. in den Bereichen Pflegewissenschaft, Psychologie oder Medizin und zum Teil langjähriger Berufserfahrung in Pflegeeinrichtungen zum Einsatz. Die Verzahnung mit der Praxis, ein hoher fachlicher Anspruch und die ständige Weiterentwicklung kennzeichnen unser Dozententeam.

Kurskonzept

Die Weiterbildung für Leitungsaufgaben in Pflegeeinrichtungen findet nach den Vorgaben der Sächsischen Weiterbildungsverordnung 
für Gesundheitsfachberufe (SächsGfbWBVO) statt.

Inhalte

  • Management, Betriebswirtschaft und Organisation
  • Sozialwissenschaft
  • Humanwissenschaft
  • Pflegewissenschaft, Pflegeorganisation, Pflegefachwissen
  • Qualitätsmanagement
  • Rechtslehre
  • Praktische Weiterbildung (120 Std. im Unternehmen)

Zulassungsvoraussetzungen

  1. Berufsabschluss als Gesundheits- und Krankenpfleger*in oder als Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in oder
  2. Altenpfleger*in oder Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann mit dreijähriger Ausbildung

Anmeldeunterlagen

  • Kopien von Zeugnissen und Urkunden über erworbene Berufsabschlüsse in einem für die Zulassung erforderlichen Beruf
  • Darstellung des beruflichen Werdegangs
  • Einverständniserklärung des Arbeitgebers zur Teilnahme an der berufsbegleitenden Weiterbildung

Organisatorisches

Dauer

Die Weiterbildung umfasst eine Dauer von mindestens 810 Stunden. 
Diese unterteilen sich in:

  • 460 Präsenzstunden als theoretischer und praktischer Unterricht
  • 230 Stunden Selbststudium
  • 120 Stunden praktische Weiterbildung

Unterrichtszeit

donnerstags von 8.00 bis 15.15 Uhr
+ 4-5 Blockwochen (Änderungen vorbehalten)

Abschluss

Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung berechtigt zum Führen der Bezeichnung "Fachpflegeexpertin oder 
Fachpflegeexperte für Leitungsaufgaben in Pflegeeinrichtungen" (gemäß SächsGfbWBVO)

Kosten

Die Gesamtkosten der Weiterbildung betragen (in Raten zahlbar) pro Teilnehmer*in 3.075 Euro. 
Eine Förderung über Aufstiegs-BAföG (ABFG) ist je nach Einzelfall möglich..

Termine


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