Pflegefachfrau/Pflegefachmann Die neue generalistische Pflegeausbildung.

In der generalistischen Pflegeausbildung werden Kompetenzen zur Pflege von Menschen aller Altersgruppen in allen Versorgungsbereichen vermittelt: in Krankenhäusern, stationären Pflegeeinrichtungen und in der ambulanten Pflege. Die 2020 eingeführte Ausbildung ist eine dreijährige Fachkraftausbildung mit Unterricht an Pflegeschulen und praktischer Ausbildung bei einer Ausbildungseinrichtung und weiteren Einrichtungen aus den unterschiedlichen Pflegebereichen. Mit der generalistischen Pflegeausbildung zur Pflegefachkraft bereiten wir Sie gemeinsam mit unserem Pflegeteam auf die Anforderungen dieser anspruchsvollen und komplexen Tätigkeit vor.

Inhalte der Ausbildung Lernfeldbezogen mit viel Praxisbezug

Theoretische Ausbildung

  • Ausbildungsstart – Pflegefachfrau/Pflegefachmann werden
  • Zu pflegende Menschen in der Bewegung und Selbstversorgung unterstützen
  • Erste Pflegeerfahrungen reflektieren - verständigungsorientiert kommunizieren
  • Gesundheit fördern und präventiv handeln
  • Menschen in kurativen Prozessen pflegerisch unterstützen und Patientensicherheit stärken
  • In Akutsituationen sicher handeln
  • Rehabilitatives Pflegehandeln im interprofessionellen Team
  • Menschen in kritischen Lebenssituationen und in der letzten Lebensphase begleiten
  • Menschen in der Lebensgestaltung lebensweltorientiert unterstützen
  • Entwicklung und Gesundheit in Kindheit und Jugend in Pflegesituationen fördern
  • Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und kognitiven Beeinträchtigungen personenzentriert und lebensweltbezogen unterstützen
  • Die praktische Ausbildung findet in 8 Pflichteinsätzen in verschiedenen Versorgungsbereichen statt: Altenpflege, Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, Psychiatrie

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung findet in 8 Pflichteinsätzen in verschiedenen Versorgungsbereichen statt: Altenpflege, Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, Psychiatrie

Zugangsvoraussetzungen

Die Ausbildung wendet sich an Schülerinnen und Schüler, die ein Ausbildungsverhältnis mit Ausbildungsvergütung bei einer Pflegeeinrichtung oder einem Krankenhaus eingehen, z. B. als Erstausbildung, sowie an arbeitssuchende oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Interessent*innen.

Voraussetzung für die Zulassung zu dieser Ausbildung sind:

1. ein mittlerer Schulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss bzw.
2. der Hauptschulabschluss plus eine erfolgreich abgeschlossene
- mindestens zweijährige Berufsausbildung oder
- mindestens einjährige Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege, die bestimmten Bedingungen genügen muss
Die Aufnahme in die Ausbildung erfolgt nach Feststellung der Eignung durch die Berufsfachschule für Sozialwesen der Gemeinnütziges Schulungszentrum für Sozialwesen gGmbH.

Organisatorisches Was Sie rund um die Ausbildung wissen müssen

Ferien

Urlaubszeiten in Abstimmung mit dem Träger der praktischen Ausbildung.

Abschluss

Anerkannte Berufsausbildung mit staatlichem Abschluss als
„Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“

Kosten

Die Ausbildung ist schulgeldfrei.
Der Träger der praktischen Ausbildung gewährt eine Ausbildungsvergütung.

Bei Umschüler*innen ist eine Förderung über Bildungsgutschein nach SGB III, auch für die Beschäftigtenqualifizierung, oder im Rahmen der beruflichen Rehabilitation möglich. Wir informieren Sie gern über die gesetzlichen Regelungen in der Förderung der beruflichen Weiterbildung.

In einem persönlichen Gespräch werden Sie umfassend zu Fragen des Ausbildungsablaufs, zur Finanzierung und zu den Berufsaussichten informiert.

Termine


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