Praxisanleiter*in für Fachschüler*innen der Fachrichtung Heilerziehungspflege Qualifizierung gem. sächsischer Fachschulordnung (FSO) sowie VwV Praxisanleiterfortbildung

Fördern, leiten, gestalten – die Zukunft formen!
Die berufspraktische Ausbildung hält eine Vielzahl Erfahrungen bereit. Im Erproben des eigenen Handelns entfalten und erweitern die Praktikant*innen ihre beruflichen Kompetenzen und erfahren die Wirksamkeit ihres Handelns. Die Praxisanleiterqualifikation ist in der sächsischen Fachschulordnung (FSO) als wichtige Voraussetzung für die fachgerechte Anleitung und Betreuung von Praktikant*innen normiert. Sie stellt eine wesentliche Bereicherung der Anleitertätigkeit dar, denn sie unterstützt die Praxisanleiterin bzw. den Praxisanleiter beispielsweise bei einer fachgerechten Bewertung oder vermittelt Kenntnisse über das Ausbildungsrecht. Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung berechtigt zum Führen der Bezeichnung „Praxisanleiterin“ bzw. "Praxisanleiter“.

In Ihrer Weiterbildung kommt ein Dozententeam mit Hoch- und Fachschulqualifikationen im sozial- und sonderpädagogischen Bereich und mehrjähriger Lehrerfahrung an der Fachschule für Sozialwesen zum Einsatz.
Ihre Kursleiterin Susan Rothe ist Diplompädagogin und Fachbereichsleiterin Heilerziehungspflege.

Kurskonzept

Analog zur Fachschulausbildung ist die Weiterbildung an unserer Schule konsequent handlungs- und praxisorientiert. 
Sie soll dazu befähigen, Lernende in ihrer Individualität wahrzunehmen und auf ihrem Entwicklungsprozess zu begleiten.

Deshalb stehen Beziehungsgestaltung, Selbstreflexion und Selbsterfahrung im Mittelpunkt der Fortbildung. 
Alle wesentlichen Aspekte der Ausbildung, wie z. B. Lehrplan, Ausbildungsplanung oder auch rechtliche Grundlagen, werden ausführlich betrachtet.

Einen Schwerpunkt der Weiterbildung bildet die Gesprächsführung und Gestaltung der Praxisreflexion mit den Lernenden. 
Der Austausch in der Kursgruppe, die Arbeit mit in der Praxisbegleitung erfahrenen Dozenten und die Begegnung mit Lernenden an unserer Schule 
ermöglichen vielfältige Perspektiven auf die Fachschulausbildung.

Zulassungsvoraussetzungen

  1. Fachkraft mit staatlich anerkanntem Abschluss sowie eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit in einer Einrichtung oder einem Dienst der Behindertenhilfe
  2. persönliche Eignung

Anmeldeunterlagen

  • Kopien von Zeugnissen und Urkunden über erworbene Berufsabschlüsse in einem für die Zulassung erforderlichen Beruf
  • Darstellung des beruflichen Werdegangs
  • Einverständniserklärung des Arbeitgebers zur Teilnahme an der berufsbegleitenden Weiterbildung

Organisatorisches

Termine

07.03.2025, 13.03.2025, 14.03.2025, 21.03.2025, 27.03.2025, 28.03.2025,
03.04.2025, 04.04.2025, 10.04.2025, 11.04.2025

Dauer

88 Theoriestunden
inkl. Fachgespräch in der Gruppe und
Reflexionstermin(e) ca. 6 Monate nach Ende

Unterrichtszeit

8.00 bis 15.15 Uhr

Abschluss

Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung berechtigt zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung „Praxisanleiterin“ oder
„Praxisanleiter“ (gemäß Verwaltungsvorschrift SMK Praxisanleiterfortbildung vom 12. Mai 2017).

Kosten

Die Gesamtkosten der Weiterbildung betragen (in Raten zahlbar)
pro Teilnehmer*in 595 Euro.

Termine


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