Förderung über Aufstiegs-BaföG

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) - besser bekannt unter "Meister-BAföG" oder “Aufstiegs-BAföG“ - ermöglicht Fortbildungswilligen, die bereits einen Berufsabschluss besitzen, eine weitere, höhere Qualifizierung. So sind beispielsweise unsere Fachschulangebote nach AFBG förderfähig oder auch einige Weiterbildungen, wie z. B. zur Fachkraft für Leitungsaufgaben in Pflegeeinrichtungen (PDL). 

Informationen und Antragsunterlagen finden Sie auf der Internetseite des BMBF

   

   

Sebastian Müller
03744 182270
kontakt(at)sozialwesen-witt.de

Fachbereichsleiter
Sozialpädagogik

  

  

Erfahren Sie mehr über die Ausbildung zu Erzieher*innen
in diesem Video.