Praxisanleiter*in für Fachschüler*innen

Fachschule für Sozialwesen

Die berufspraktische Ausbildung hält eine Vielzahl Erfahrungen bereit. Im Erproben des eigenen Handelns entfalten und erweitern die Praktikanten/innen ihre beruflichen Kompetenzen und erfahren die Wirksamkeit ihres Handelns. Die Praxisanleiterqualifikation ist in der sächsischen Fachschulordnung (FSO) als wichtige Voraussetzung für die fachgerechte Anleitung und Betreuung von Praktikanten/innen normiert. Sie stellt eine wesentliche Bereicherung der Anleitertätigkeit dar, denn sie unterstützt die Praxisanleiterin bzw. den Praxisanleiter beispielsweise bei einer fachgerechten Bewertung oder vermittelt Kenntnisse über das Ausbildungsrecht. Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung berechtigt zum Führen der Bezeichnung „Praxisanleiterin“ oder "Praxisanleiter“.

Inhalte

• Allgemeine Grundlagen (10 Unterrichtsstunden)

• Planung der berufspraktischen Ausbildung (20 Unterrichtsstunden)

• Beziehungen gestalten sowie Bildungsprozesse anregen und unterstützen (30 Unterrichtsstunden)

• Reflexionsgespräche führen, Feedback geben und beurteilen (10 Unterrichtsstunden)

• Lernortkooperation gestalten (10 Unterrichtsstunden)

Förderung durch Bundesprogramm "Fachkräfteoffensive Erzieherinnen/Erzieher" möglich!