Förderung von berufsbegleitenden Weiterbildungen über die
Agentur für Arbeit

Kern der Förderung von beruflichen Qualifizierungen durch die Agentur für Arbeit ist, Arbeitnehmer*innen und Unternehmen für die Anforderungen des sich wandelnden Arbeitsmarktes zu stärken. Hierfür hat der Gesetzgeber die Bedingungen gegenüber vorherigen Förderprogrammen deutlich verbessert, sodass mehr Arbeitnehmer*innen die Möglichkeit erhalten, sich weiterzubilden. Die Unternehmen profitieren von Zuschüssen zu den Lehrgangskosten mit bis zu 100 % Kostenerstattung wie auch von Zuschüssen zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung. Hier sind je nach Betriebsgröße und bei abschlussorientierten Weiterbildungen auch bis zu 100 % der Kosten erstattungsfähig.

Wichtig: Die finanzielle Unterstützung können Sie in einem Sammelantrag beantragen, sofern die Beschäftigten an derselben Weiterbildung teilnehmen. Den Sammelantrag können Sie online stellen.

Neu ab April 2024 ist die Einführung des Qualifizierungsgeldes, welches Beschäftigten in Branchen, die vom strukturellen Wandel betroffen sind, eine finanzielle Unterstützung bietet. https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung/qualifizierungsgeld

Über die konkreten Fördermöglichkeiten berät der Arbeitgeberservice Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit.  

Weitere und übergreifende Informationen sowie die Möglichkeit der direkten Kontaktaufnahme unter: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung

Quelle: https://www.arbeitsagentur.de/k/weiterbildung-qualifizierungsoffensive