Förderung über berufliche Rehabilitation gem. SGB IX

Im Rahmen der beruflichen Rehabilitation können Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen ihren bisherigen Beruf nicht mehr oder in absehbarer Zeit nicht mehr ausüben können, über eine berufliche Weiterbildung oder Umschulung mit dem Ziel der Reintegration gefördert werden.
 
Diese sogenannten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben werden über die gesetzliche Rentenversicherung, gesetzliche Krankenkassen, Berufsgenossenschaften (Unfallversicherung), die Knappschaft oder die Agentur für Arbeit gefördert. Die rechtliche Grundlage dafür bildet im Wesentlichen das Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX).

Mehr Informationen finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung oder der Agentur für Arbeit.