Förderung über BaföG

Vollzeitschulische Aus- und Weiterbildungen können mit dem Bundesausbildungsförderungs­gesetz (BAföG) gefördert werden. Dabei ist auch eine Zweitausbildung förderbar, wenn z.B. nach der Berufsfachschule für Sozialwesen die Fachschule für Sozialwesen besucht wird.