Förderung von berufsbegleitenden Weiterbildungen über die
Agentur für Arbeit

Kern der Förderung von beruflichen Qualifizierungen durch die Agentur für Arbeit ist, Arbeitnehmer*innen und Unternehmen für die Anforderungen des sich wandelnden Arbeitsmarktes zu stärken. Hierfür hat der Gesetzgeber die Bedingungen gegenüber vorherigen Förderprogrammen deutlich verbessert, sodass mehr Arbeitnehmer*innen die Möglichkeit erhalten, sich weiterzubilden. Die Unternehmen profitieren von Zuschüssen zu den Lehrgangskosten mit bis zu 100 % Kostenerstattung wie auch von Zuschüssen zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung. Hier sind je nach Betriebsgröße und bei abschlussorientierten Weiterbildungen auch bis zu 100 % der Kosten erstattungsfähig.

Über die konkreten Fördermöglichkeiten berät der Arbeitgeberservice Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit.  

Weitere Informationen und Möglichkeit der direkten Kontaktaufnahme: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung