Förderung über Bildungsgutschein

Sie sind arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht? Dann haben Sie die Möglichkeit, bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter bzw. dem kommunalen Träger der Grundsicherung die Förderung ihrer beruflichen Weiterbildung zu beantragen.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann Ihnen ein Bildungsgutschein für max. 2 Jahre (in Ausnahmefällen z. B. Pflegeausbildung auch 3 Jahre - Details erklären wir Ihnen gern auf Nachfrage) ausgestellt und dann bei uns für eine zertifizierte Bildungsmaßnahme eingelöst werden. Ihr Kostenträger übernimmt dann alle Kosten für Lehrgang, Fahrt, Unterbringung und Kinderbetreuung.

In bestimmten Fällen werden im Rahmen der Prüfung der Fördervoraussetzungen auch medizinische, psychologische Gutachten und/oder entsprechende Eignungsfeststellungsverfahren herangezogen. Hierbei können wir Sie im Vorfeld unterstützen.


Mehr Informationen: www.arbeitsagentur.de